Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
Erbschaftsteuer einfach erklärt mit Uli Reitz WP/StB/CPA
2025: Was ist neu in der Erbschaftsteuer?
Use Left/Right to seek, Home/End to jump to start or end. Hold shift to jump forward or backward.
Die Episode behandelt die anstehenden Änderungen der Erbschaftssteuer ab 2025, die für Erben von großer Bedeutung sind. Die Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags sowie neue Regelungen zur Steuerstundung und Verbindlichkeiten beeinflussen, wie Erben zukünftig mit ihren Verpflichtungen umgehen müssen.
• Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags von 10.300 Euro auf 15.000 Euro
• Zinslose Steuerstundung bei Wohnimmobilien für bis zu zehn Jahre
• 10 Prozent Abschlag bei der Bewertung von Immobilien aus Drittstaaten
• Anpassung beim Abzug von Verbindlichkeiten bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht
In diesem Video werfen wir einen Blick auf die Änderungen in der Erbschaftssteuer , die ab 2025 in Kraft getreten sind . Ich erkläre Ihnen alles Wichtige rund um den erhöhten Erbfallkostenpauschbetrag , die Steuerstundung bei Wohnimmobilien , die abgeändert wurde , und die erfolgten Änderungen bei dem Abzug von Verbindlichkeiten bei der sogenannten beschränkten Erbschaftssteuerpflicht . Hallo , mein Name ist Uli Reitz . Ich bin als Steuerberater im Norden von München tätig , und als Fachberater für Unternehmensnachfolge befasse ich mich intensiv mit Fragen der Erbschaft und Schenkungssteuer . Kommen wir zu Punkt 1 , der Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags . Relativ unbeachtet wurde ein wichtiger Pauschbetrag in der Erbschaftsteuer erhöht , und zwar der sogenannte Erbfallkostenpauschbetrag . Er dient dazu , typische Kosten , die im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen , ohne einen Nachweis führen zu müssen , steuerlich zu berücksichtigen .
Speaker 1Im Rahmen eines jeden Erbfalls fallen zwangsläufig durchaus hohe Kosten an . Zum einen betrifft dies die Beerdigung selbst , den Kauf eines Grabsteins und der dann folgenden Grabpflege . Auch die Trauergäste wollen bewirtet werden . Aber auch schon im Vorfeld können Kosten für den Erhalt der Erbschaft , also Beratungskosten , zum Beispiel bei Streit unter Erben , kosten für eine Testamentsvollstreckung und so weiter anfallen . Und auch das Finanzamt möchte eine Erbschaftssteuererklärung haben , und hierbei können Steuerberatungskosten für die Immobilienbewertung und die Erstellung der Erklärung selbst anfallen .
Speaker 1Dieser Pauschbetrag steigt nunmehr von bisher 10.300 Euro auf 15.000 Euro . Dieser Betrag wird automatisch gewährt , solange keine höheren tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden . Erben mehrere Personen , kann der Pauschbetrag insgesamt nur einmal für den gesamten Erbfall berücksichtigt werden . Der Betrag ist dann unter den Erben aufzuteilen . Dazu teilen Sie dem Finanzamt mit , wie dieser Betrag Ihrer Meinung nach aufgeteilt werden soll . Beispielsweise könnte er denjenigen Personen zugeordnet werden , die auch jeweils die Kosten tatsächlich getragen haben .
Speaker 1Wird dem Finanzamt keine Aufteilung mitgeteilt , wird das Finanzamt den Betrag einfach entsprechend den Erbquoten verteilen . Wichtig ist dabei zu sehen , was alles nicht unter diesem Pauschbetrag fällt , denn diese Kosten können dann noch zusätzlich zum Pauschbetrag geltend gemacht werden . Hierzu haben wir bereits ein Video erstellt , welches ich Ihnen oben verlinkt habe . Die zweite große Änderung ist die neue Ausgestaltung der Steuerstundung bei Wohnimmobilien . Erbe ich eine Wohnimmobilie und kann ich die Erbschaftssteuer darauf nicht aus dem Erbe selbst oder aus weiterem eigenem Vermögen bezahlen , kann auf Antrag eine Stundung der Erbschaftssteuer für bis zu zehn Jahre gewährt werden , und dies sogar zinslos . Dies gilt , soweit die Steuern nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufgebracht werden könnte . Auch hierzu haben wir bereits ein Video erstellt , welches ich Ihnen oben verlinkt habe . Die dritte Änderung besteht darin , dass bei der Bewertung von vermieteten Immobilien ein Abschlag in Höhe von 10 Prozent vorgenommen werden kann . Diese Regelung gibt es schon seit längerem , allerdings galt diese bisher nur für Immobilien in Deutschland und der Europäischen Union . Für Drittstaaten , also zum Beispiel der Schweiz oder den USA , kam diese Regelung nicht zum Einsatz . Europäische und nicht-europäische Immobilien wurden damit jeweils anders bewertet . Dies ändert sich nun für Erbfälle oder Schenkungen ab dem 6.12.2024 .
Speaker 1Die vierte und letzte vorgestellte Änderung betrifft den Abzug von Verbindlichkeiten vom Wert des Erbes . Die Neuregelung betrifft Fälle der sogenannten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht , und dies bedeutet , dass es sich um inländisches Vermögen und Schulden handelt , der Erblasser und der Erbe aber beide nicht im Inland ansässig sind . Stellen Sie sich vor , ein Vater , welcher in der Schweiz lebt , verstirbt , und zu seinem Erbe gehört eine Eigentumswohnung in München . Er vererbt sein Vermögen an seine Kinder , welche auch nur in der Schweiz ansässig sind .
Speaker 1Die Vererbung dieser in Deutschland belegenen Wohnung und nur diese unterliegt gegebenenfalls der deutschen Besteuerung , es sei denn , das Doppelbesteuerungsabkommen würde auch diese Besteuerung nicht zulassen . Hier bedeutet der Begriff beschränkte Steuerpflicht , dass sich die Besteuerung eben nur auf bestimmte Vermögensgegenstände , welche in Deutschland belegen sind , beschränkt , und hier hatte das Finanzamt bisher den Abzug von Schulden , welche ich geerbt hatte , nicht zugelassen . Die Neuregelung ermöglicht nun regelmäßig , zumindest einen Teil der Schulden , welche man vererbt bekommen hat , auch bei der Besteuerung in Deutschland anteilig zu berücksichtigen . Wenn Ihnen dieses Video gefallen hat , würde es mich freuen , wenn Sie uns ein Like geben . Vergessen Sie nicht , den Kanal zu abonnieren und die Glocke anzuklicken , um inszeniert zu werden , wenn wir ein neues Video veröffentlichen . Bis zum nächsten Video .